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   VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1909/16   

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https://dejure.org/2017,48122
VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1909/16 (https://dejure.org/2017,48122)
VG Hannover, Entscheidung vom 08.11.2017 - 17 A 1909/16 (https://dejure.org/2017,48122)
VG Hannover, Entscheidung vom 08. November 2017 - 17 A 1909/16 (https://dejure.org/2017,48122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs 1 PersVG ND; § 64 Abs 3 S 2 PersVG ND; § 67 Abs 1 Nr 4 PersVG ND; § 75 Abs 1 Nr 4 PersVG ND
    Arbeitsverdichtung; Geschäftsverteilungsplan; Organisationsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1909/16
    Insbesondere liegt nicht schon wegen der vom Antragsteller befürchteten Arbeitsverdichtung eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (§ 67 Abs. 1 Nr. 4 NPersVG) vor, da die geplante Maßnahme weder bewusst auf eine solche Arbeitsverdichtung bei den dortigen Beschäftigten abzielt noch eine solche zwangsläufig und unausweichlich eintreten wird und zugleich kompensationslos hingenommen werden soll (vgl. zu den insoweit geltenden Anforderungen: BVerwG, Beschl. v. 14.06.2011 - 6 P 10/10 -, juris Rn. 27 f.; BVerwG, Beschl. vom 13.09.2012 - 6 PB 10/12 -, juris Rn. 11, VG Hannover, Beschl. v. 12.08.2014 - 16 A 5760/14 -, n. v.).
  • BVerwG, 13.09.2012 - 6 PB 10.12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei Hebung der Arbeitsleistung;

    Auszug aus VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1909/16
    Insbesondere liegt nicht schon wegen der vom Antragsteller befürchteten Arbeitsverdichtung eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (§ 67 Abs. 1 Nr. 4 NPersVG) vor, da die geplante Maßnahme weder bewusst auf eine solche Arbeitsverdichtung bei den dortigen Beschäftigten abzielt noch eine solche zwangsläufig und unausweichlich eintreten wird und zugleich kompensationslos hingenommen werden soll (vgl. zu den insoweit geltenden Anforderungen: BVerwG, Beschl. v. 14.06.2011 - 6 P 10/10 -, juris Rn. 27 f.; BVerwG, Beschl. vom 13.09.2012 - 6 PB 10/12 -, juris Rn. 11, VG Hannover, Beschl. v. 12.08.2014 - 16 A 5760/14 -, n. v.).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf

    Auszug aus VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1909/16
    Der Antragsteller verweist in diesem Zusammenhang zunächst zutreffend darauf, dass es bei Organisations- und Geschäftsverteilungsplänen um die verwaltungsinterne Aufbau- und Ablauforganisation geht und Maßnahmen, die insoweit nur mittelbar eine Änderung zur Folge haben, den Beteiligungstatbestand noch nicht erfüllen (Nds. OVG, Beschl. vom 24.09.2009 - 18 LP 9/08 -, juris Rn. 21; nachfolgend: BVerwG, Beschl. vom 11.05.2011 - 6 P 5/10 -, juris Rn. 19 f.).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 18 MP 14/07

    Ausdrückliche Beschränkung des Mitbestimmungstatbestandes des § 64 Abs. 1

    Auszug aus VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1909/16
    Er verkennt indessen, dass es - anders als in der Fallkonstellation, die dem zitierten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zugrunde lag - vorliegend nicht um einen durch eine übergeordnete Stelle und damit "von außen" bewirkten Aufgabenzuwachs der Justizvollzugsvollzugsanstalt F. geht, sondern gerade um die interne Organisation der Aufgabenerfüllung und damit um eine innerdienstliche Maßnahme i. S. v. § 64 Abs. 1 und 75 Abs. 1 NPersVG (vgl. zum Fehlen eines innerdienstlichen Charakters etwa: Nds. OVG, Beschl. v. 24.01.2008 - 18 MP 14/07 -, juris Rn. 5; ferner zur Abgrenzung im Vollzugsbereich: Beschl. d. Kammer v. 24.06.2015 - 17 A 7819/14 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 18 LP 9/08

    Personalvertretungsrechtliche Beteiligungspflichen bei einem Aufgabenzuwachs

    Auszug aus VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1909/16
    Der Antragsteller verweist in diesem Zusammenhang zunächst zutreffend darauf, dass es bei Organisations- und Geschäftsverteilungsplänen um die verwaltungsinterne Aufbau- und Ablauforganisation geht und Maßnahmen, die insoweit nur mittelbar eine Änderung zur Folge haben, den Beteiligungstatbestand noch nicht erfüllen (Nds. OVG, Beschl. vom 24.09.2009 - 18 LP 9/08 -, juris Rn. 21; nachfolgend: BVerwG, Beschl. vom 11.05.2011 - 6 P 5/10 -, juris Rn. 19 f.).
  • VG Hannover, 24.06.2015 - 17 A 7819/14

    Mitbestimmung; Unaufschiebbarkeit; Vorläufige Regelung

    Auszug aus VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1909/16
    Er verkennt indessen, dass es - anders als in der Fallkonstellation, die dem zitierten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zugrunde lag - vorliegend nicht um einen durch eine übergeordnete Stelle und damit "von außen" bewirkten Aufgabenzuwachs der Justizvollzugsvollzugsanstalt F. geht, sondern gerade um die interne Organisation der Aufgabenerfüllung und damit um eine innerdienstliche Maßnahme i. S. v. § 64 Abs. 1 und 75 Abs. 1 NPersVG (vgl. zum Fehlen eines innerdienstlichen Charakters etwa: Nds. OVG, Beschl. v. 24.01.2008 - 18 MP 14/07 -, juris Rn. 5; ferner zur Abgrenzung im Vollzugsbereich: Beschl. d. Kammer v. 24.06.2015 - 17 A 7819/14 -, juris Rn. 21).
  • VG Hannover, 01.08.2022 - 17 A 505/21

    Mitbestimmung; Arbeitszeit; Mitbestimmung; Generalklausel; Mitbestimmung bei

    Dementsprechend ist in § 64 Abs. 3 Satz 1 NPersVG geregelt, dass es sich bei den in §§ 65 bis 67 NPersVG benannten einzelnen Maßnahmen um eine beispielhafte Aufzählung handelt, die die Mitbestimmung bei Maßnahmen von ähnlichem Gewicht nicht ausschließt (VG Hannover, Beschl. v. 08.11.2017 - 17 A 1909/16 -, juris Rn. 17).
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